15 W 127/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-12, 15 W 127/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-12, 15 W 127/00
15 W 127/00Obergericht12.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 127/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-12
Aktenzeichen: 15 W 127/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0612.15W127.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 13.08.1999 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 100.000,00 DM festgesetzt.
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