13 U 27/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-18, 13 U 27/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 27/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-18
Aktenzeichen: 13 U 27/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0618.13U27.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. November 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 1.514,34 DM sowie ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,-- DM nebst jeweils 4 % Zinsen seit dem 09.11.1999 sowie weitere 4 % Zinsen von 3.135,79 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Mehrkosten der Verweisung an das zuständige Landgericht. Von den übrigen Kosten der 1. Instanz werden dem Kläger 37 % und den Beklagten 63 % auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagten zu 75 %.
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