Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-20, 8 U 77/01

8 U 77/01Obergericht20.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 77/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-20

Aktenzeichen: 8 U 77/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0620.8U77.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird, soweit er nicht durch den Beschluss des Senats vom 9. Mai 2001 erledigt ist, zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 7/8 dem Antragsteller und zu 1/8 dem Antragsgegner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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