27 U 6/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-26, 27 U 6/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 6/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-26
Aktenzeichen: 27 U 6/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0626.27U6.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. November 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen materiellen Schaden aus Anlass des Unfalls vom 17. August 1997 zu ersetzen, soweit nicht öffentlich-rechtlicher Forderungsübergang eintritt.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000, DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch schriftliche Bankbürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zollbürgen zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.
Das Urteil beschwert die Beklagte mit mehr als 60.000,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.