Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-28, 23 W 203/01

23 W 203/01Obergericht28.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 203/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-28

Aktenzeichen: 23 W 203/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0628.23W203.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der der Klägerin von den Beklagten zu erstattende Betrag wird abändernd auf 3.631,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 2. März 2001 festgesetzt.

Die Beklagten tragen die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 985,00 DM.

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