Oberlandesgericht Hamm, 2001-06-28, 23 W 213/01

23 W 213/01Obergericht28.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 213/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-28

Aktenzeichen: 23 W 213/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0628.23W213.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der den Streithelfern von der Beklagten zu erstattende Betrag wird abändernd auf 24.344,15 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02. März 2001 festgesetzt.

Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag der Streithelfer vom 27. Februar 2001 wird zurückgewiesen.

Die Streithelfer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 7.361,25 DM.

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