Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-02, 13 U 224/00

13 U 224/00Obergericht02.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 224/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-02

Aktenzeichen: 13 U 224/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0702.13U224.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. September 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.

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