4 U 51/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-12, 4 U 51/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 51/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-12
Aktenzeichen: 4 U 51/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0712.4U51.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Februar 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, es unter Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden, im Ermessen des Gerichts stehenden Ordnungsgeldes zu unterlassen, die auf dem M in M befindliche Stahlplastik ?K ? auf den Bauhof der Beklagten zu verbringen oder verbringen zu lassen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¼ und die Beklagte ¾.
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