Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-09, 8 WF 106/01

8 WF 106/01Obergericht09.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 106/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-09

Aktenzeichen: 8 WF 106/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0809.8WF106.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt F in H ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit sie folgende Unterhaltsbeträge geltend macht:

a)

für August und September 2000 monatlich 89,00 DM,

b)

ab Januar 2001 monatlich 631,00 DM abzüglich gezahlter 496,00 DM,

c)

ab Juli 2001 monatlich 606,00 DM abzüglich gezahlter 496,00 DM und

d)

ab September 2001 monatlich 600,00 DM.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

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