8 WF 106/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-09, 8 WF 106/01
Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-09, 8 WF 106/01
8 WF 106/01Obergericht09.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 106/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-09
Aktenzeichen: 8 WF 106/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0809.8WF106.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt F in H ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit sie folgende Unterhaltsbeträge geltend macht:
a)
für August und September 2000 monatlich 89,00 DM,
b)
ab Januar 2001 monatlich 631,00 DM abzüglich gezahlter 496,00 DM,
c)
ab Juli 2001 monatlich 606,00 DM abzüglich gezahlter 496,00 DM und
d)
ab September 2001 monatlich 600,00 DM.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.