Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-13, 23 W 262/01

23 W 262/01Obergericht13.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 262/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-13

Aktenzeichen: 23 W 262/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0813.23W262.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der Festsetzungsantrag der Beteiligten zu 1) vom 22. Februar 2001 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) tragen die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 1.849,60 DM.

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