Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-22, 3 U 212/00

3 U 212/00Obergericht22.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 212/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-22

Aktenzeichen: 3 U 212/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0822.3U212.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. August 2000 ver­kündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten ge­gen Sicherheitsleistung von 14.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe lei­stet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deut­schen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse zu er­bringen.

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