3 U 212/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-22, 3 U 212/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 212/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-22
Aktenzeichen: 3 U 212/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0822.3U212.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. August 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 14.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse zu erbringen.
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