6 U 252/99•Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-27, 6 U 252/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 252/99 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-27
Aktenzeichen: 6 U 252/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0827.6U252.99.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. September 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.728, DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27.02.1998 zu zahlen.
Der Klageantrag auf Zahlung des Erwerbsschadens (beziffert mit 22.042,56 DM nebst Zinsen) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Zur Verhandlung und Entscheidung über den letztgenannten Klageantrag und über die Kosten des gesamten Verfahrens wird der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: unter 30.000,-- DM.
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