27 U 26/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-30, 27 U 26/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 26/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-30
Aktenzeichen: 27 U 26/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0830.27U26.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Dezember 2000 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000, DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheiten auch durch unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zollbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu leisten.
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