Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-30, 4 U 184/97

4 U 184/97Obergericht30.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 184/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-30

Aktenzeichen: 4 U 184/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0830.4U184.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juli 1997 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert die Beklagte mit 150.000,00 DM.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann durch unwiderrufliche, unbefristete, unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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