27 U 50/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-06, 27 U 50/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 50/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-06
Aktenzeichen: 27 U 50/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0906.27U50.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 8. Januar 2001 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld so abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. Oktober 1996 zu zahlen.
Die weitergehende Klage, einschließlich des Feststellungsantrags, bleibt ab-gewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 16/17 und die Beklagte 1/17.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000 DM.
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