6 U 188/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-06, 6 U 188/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 188/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-06
Aktenzeichen: 6 U 188/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0906.6U188.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 4. Juli 2000 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin über die erstinstanzliche Urteilssumme hinaus weitere 12.428,68 DM nebst 11,5 % Zinsen seit dem 09.12.1998 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 9/10 den Beklagten und zu 1/10 der Klägerin, die Kosten des zweiten Rechtszuges werden zu 4/5 den Beklagten und zu 1/5 der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.