5 U 225/99•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-20, 5 U 225/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 225/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-20
Aktenzeichen: 5 U 225/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0920.5U225.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 5. August 1999 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
- Die Beklagte wird verurteilt,
den Pkw Marke D,
Fahrzeug-Identifikationsnummer: X,
Amtliches Kennzeichen: X,
an den Kläger herauszugeben.
-
Der Beklagten wird zur Herausgabe des Pkw gemäß Ziffer 1 eine Frist von 6 Monaten nach Rechtskraft dieses Urteils gesetzt, nach deren Ablauf der Kläger die Leistung ablehnt.
-
Die Beklagte wird verurteilt, nach fruchtlosem Ablauf der Frist gem. Ziffer 2 an den Kläger DM 10.400,00 nebst 4 % Zinsen ab Fristablauf zu zahlen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt diejenigen des ersten Rechtszugs der Kläger zu 2/7 und die Beklagte zu 5/7, diejenigen der Berufungsinstanz der Kläger zu 4/9 und die Beklagte zu 5/9.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien übersteigt nicht 60.000,00 DM.
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