Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-25, 21 U 108/00

21 U 108/00Obergericht25.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 108/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-25

Aktenzeichen: 21 U 108/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0925.21U108.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 16.05.2000 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die Anschlußberufung der Klägerin abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.806,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.11.1997 zu zahlen.

Die weitergehende Klage und die weitergehende Anschlußberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000,00 DM.

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