21 U 108/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-25, 21 U 108/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-25, 21 U 108/00
21 U 108/00Obergericht25.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 108/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-25
Aktenzeichen: 21 U 108/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0925.21U108.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 16.05.2000 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die Anschlußberufung der Klägerin abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.806,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.11.1997 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die weitergehende Anschlußberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000,00 DM.
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