6 UF 14/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-26, 6 UF 14/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 14/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-26
Aktenzeichen: 6 UF 14/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0926.6UF14.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. November 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab 1. Oktober 2000 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 156,00 DM jeweils bis zum 5. eines jeden Monats zu zahlen sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von 780,00 DM für den Zeitraum 1. Mai bis 30. September 2000 nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.