Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-28, 20 U 48/01

20 U 48/01Obergericht28.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 48/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-28

Aktenzeichen: 20 U 48/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0928.20U48.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.12.2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die den Streithelfern des Beklagten entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Klägerin auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer der Klägerin tragen diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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