Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-29, 3 U 226/00

3 U 226/00Obergericht29.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 226/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-29

Aktenzeichen: 3 U 226/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0929.3U226.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. September 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits­leistung in Höhe von 18.000,00 DM ab­wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch eine unbe­fristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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