10 UF 216/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-15, 10 UF 216/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-15, 10 UF 216/01
10 UF 216/01Obergericht15.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 216/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-15
Aktenzeichen: 10 UF 216/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0215.10UF216.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Juli 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 175.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Mai 2000 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der durch die Verweisung des Rechtsstreits verursachten Kosten; diese werden der Kläge-rin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.