24 U 144/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-19, 24 U 144/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-19, 24 U 144/01
24 U 144/01Obergericht19.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 144/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-19
Aktenzeichen: 24 U 144/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0219.24U144.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.06.2001 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 74.580,10 EUR nebst 7,25 % Zinsen seit dem 27.02.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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