2 UF 337/00•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-19, 2 UF 337/00
Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-19, 2 UF 337/00
2 UF 337/00Obergericht19.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 337/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-19
Aktenzeichen: 2 UF 337/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0219.2UF337.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Anschlußberufung der Beklagten gegen das am 25. Mai 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 7/10 dem Kläger und zu 3/10 der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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