Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-20, 8 U 117/01

8 U 117/01Obergericht20.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 117/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-20

Aktenzeichen: 8 U 117/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0220.8U117.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.03.2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beschwer des Klägers liegt über 20.000 Euro.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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