15 W 385/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-26, 15 W 385/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-26, 15 W 385/01
15 W 385/01Obergericht26.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 385/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-26
Aktenzeichen: 15 W 385/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0226.15W385.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie mit dem Ziel der Aufhebung des Vorbescheids des Amtsgerichts vom 30.04.2001 eingelegt ist.
Im übrigen wird die weitere Beschwerde als unzulässig verworfen.
Der Beteiligte zu 1) hat die den Beteiligten zu 2) und 3) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 9.250.000,00 DM festgesetzt.
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