Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-26, 15 W 385/01

15 W 385/01Obergericht26.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 385/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-26

Aktenzeichen: 15 W 385/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0226.15W385.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie mit dem Ziel der Aufhebung des Vorbescheids des Amtsgerichts vom 30.04.2001 eingelegt ist.

Im übrigen wird die weitere Beschwerde als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 1) hat die den Beteiligten zu 2) und 3) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 9.250.000,00 DM festgesetzt.

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