Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-01, 9 U 205/00

9 U 205/00Obergericht01.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 205/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-01

Aktenzeichen: 9 U 205/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0301.9U205.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-richts Arnsberg abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.185,77 EUR nebst 4 % Zinsen seit 21. Mai 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung und An-schlussberufung werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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