2 Ws 58/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-11, 2 Ws 58/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 58/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-11
Aktenzeichen: 2 Ws 58/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0311.2WS58.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit dem Beschuldigten
unter der Nummer 3 die "Auflage" erteilt worden ist, sich jeder Tätigkeit als Steuerberater zu enthalten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit ent-
standenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.
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