Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-12, 9 UF 177/01

9 UF 177/01Obergericht12.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 177/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-12

Aktenzeichen: 9 UF 177/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0312.9UF177.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Mai 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlußberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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