9 UF 177/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-12, 9 UF 177/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-12, 9 UF 177/01
9 UF 177/01Obergericht12.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 177/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-12
Aktenzeichen: 9 UF 177/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0312.9UF177.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Mai 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlußberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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