Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-13, 20 U 6/01

20 U 6/01Obergericht13.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 6/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-13

Aktenzeichen: 20 U 6/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0313.20U6.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. Oktober 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes zu erbringen.

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