15 W 87/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-19, 15 W 87/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 87/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-19
Aktenzeichen: 15 W 87/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0319.15W87.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landge-richt zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
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