Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-11, 3 WF 3/02

3 WF 3/02Obergericht11.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 3/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-11

Aktenzeichen: 3 WF 3/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0411.3WF3.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluß aufgehoben.

Das Familiengericht hat erneut über die Prozeßkostenhilfe zu entscheiden.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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