Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-12, 11 WF 1/02

11 WF 1/02Obergericht12.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 1/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-12

Aktenzeichen: 11 WF 1/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0412.11WF1.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Warendorf vom 24.10.2001 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin X in U Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie die Abänderung des Vergleichs vom 30.05.2001 (9 F 215/01 AG Warendorf) dahin erstrebt, dass sie in der Zeit vom 01.10.2001 - 28.02.2002 nicht zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet; Gerichtskosten bleiben außer Ansatz.

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