23 W 109/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-12, 23 W 109/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-12, 23 W 109/02
23 W 109/02Obergericht12.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 109/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-12
Aktenzeichen: 23 W 109/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0412.23W109.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Klägers nach einem Gegen-standswert bis zu 100,00 Euro zurückgewiesen.
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