27 U 198/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-16, 27 U 198/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-16, 27 U 198/01
27 U 198/01Obergericht16.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 198/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-16
Aktenzeichen: 27 U 198/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0416.27U198.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung ihres weiter-gehenden Rechtsmittels - das am 17. August 2001 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Land-gerichts Münster so abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über gezahlte 350.000 DM hinaus eine weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR nebst 4 % Zinsen von 157.822,97 EUR vom 22. Dezember 2000 bis zum 16. März 2002 und von 25.000 EUR seit dem 17. März 2001 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zwei Drittel und die Beklagte ein Drittel.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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