23 W 483/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-22, 23 W 483/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-22, 23 W 483/01
23 W 483/01Obergericht22.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 483/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-22
Aktenzeichen: 23 W 483/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0422.23W483.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Abändernd sind von den Klägern zu 1) und 2) aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. November 2000 - 30 U 23/00 - jeweils 726,26 Euro (1.420,44 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 07. Februar 2001 an den Beklagten zu erstatten.
Der Kostenausgleichungsantrag der Kläger vom 20. Februar 2001 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegen-standswert von 536,46 Euro (1.049,22 DM).
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