Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-30, 24 U 87/01

24 U 87/01Obergericht30.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 87/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-30

Aktenzeichen: 24 U 87/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0430.24U87.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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