Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-14, 15 W 300/01

15 W 300/01Obergericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 300/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 15 W 300/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0514.15W300.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 6.000,00 DM festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.