2 SsOWi 200/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-22, 2 SsOWi 200/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-22, 2 SsOWi 200/02
2 SsOWi 200/02Obergericht22.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 SsOWi 200/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-22
Aktenzeichen: 2 SsOWi 200/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0522.2SSOWI200.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, wobei die Feststellungen jedoch inso-weit aufrechterhalten bleiben, als das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde gedauert hat.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Iserlohn zurückverwiesen.
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