4 Ss 145/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-23, 4 Ss 145/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-23, 4 Ss 145/02
4 Ss 145/02Obergericht23.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 145/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-23
Aktenzeichen: 4 Ss 145/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0523.4SS145.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
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