Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-23, 4 Ss 145/02

4 Ss 145/02Obergericht23.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 145/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-05-23

Aktenzeichen: 4 Ss 145/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0523.4SS145.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.