Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-29, 7 W 18/02

7 W 18/02Obergericht29.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 W 18/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-05-29

Aktenzeichen: 7 W 18/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0529.7W18.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sollstellung vom 06.02.2002 in Höhe von 664,68 Euro zu Lasten der Beklagten ist auf-zuheben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.

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