15 W 74/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-31, 15 W 74/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 74/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-31
Aktenzeichen: 15 W 74/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0531.15W74.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 27. November 2001 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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