Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-31, 15 W 74/02

15 W 74/02Obergericht31.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 74/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-05-31

Aktenzeichen: 15 W 74/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0531.15W74.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 27. November 2001 wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

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