23 W 136/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-31, 23 W 136/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-31, 23 W 136/02
23 W 136/02Obergericht31.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 136/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-31
Aktenzeichen: 23 W 136/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0531.23W136.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat die Beklagte an die Klägerin 1.025,52 Euro nebst Zinsen von 5 % über den Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 30. November 2001 zu erstatten.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 75 % und die Beklagte 25 % nach einem Gegenstandswert von 1.349,31 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.