Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-03, 2 Ws 167/02

2 Ws 167/02Obergericht03.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 167/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-03

Aktenzeichen: 2 Ws 167/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0603.2WS167.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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