Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-10, 5 U 41/02

5 U 41/02Obergericht10.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 41/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-10

Aktenzeichen: 5 U 41/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0610.5U41.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. November 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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