Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-17, 3 U 26/02

3 U 26/02Obergericht17.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 26/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-17

Aktenzeichen: 3 U 26/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0617.3U26.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. November 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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