3 U 26/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-17, 3 U 26/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 26/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-17
Aktenzeichen: 3 U 26/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0617.3U26.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. November 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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