11 U 4/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-19, 11 U 4/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 4/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-19
Aktenzeichen: 11 U 4/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0619.11U4.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. September 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert. Die Klage wird - insgesamt - abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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