Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-20, 24 U 45/01

24 U 45/01Obergericht20.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 45/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-20

Aktenzeichen: 24 U 45/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0620.24U45.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 06. November 2001 wird aufrechterhal-ten.

Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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