24 U 45/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-20, 24 U 45/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 45/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-20
Aktenzeichen: 24 U 45/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0620.24U45.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 06. November 2001 wird aufrechterhal-ten.
Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.
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