Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-26, 33 U 3/02

33 U 3/02Obergericht26.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 33 U 3/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-26

Aktenzeichen: 33 U 3/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0626.33U3.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. Oktober 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die auf Antrag der Beklagten eingeleitete Teilungsversteigerung des im Grundbuch von Z1 Blatt #### eingetragenen Grundstücks Gemar¬kung Z1, Flur ##, Flurstück ### wird für unzulässig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Das Urteil beschwert die Beklagte in Höhe von mehr als 20.000 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.