7 W 18/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-06-28, 7 W 18/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 W 18/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: 7 W 18/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0628.7W18.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sollstellung vom 06.02.2002 in Höhe von 664,68 Euro zu Lasten der Beklagten ist auf-zuheben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.
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